Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

Bright Future Kinderhilfe
Blümchesfeld 16a
54439 Saarburg

Vertreten durch:

1. Vorsitzenden: Heiner Behr

Kontakt:

Telefon: | 0151-57614770
E-Mail: | [email protected]

Webdesign: JIMDO


Vereinsvorstand:

1. Vorsitzender: Heiner Behr (Saarburg)
2. Vorsitzender: Johannes Nicknig (Saarburg)
Kassenwärtin: Anna Faber (Saarburg)
Schriftführer: Alfons Behr (Saarburg) 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Urheberrecht

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Satzung des Vereins:

 

Aktualisierte Satzung vom 30.03.2022 

Für den gemeinnützigen Verein „Bright Future Kinderhilfe“ 

§ 1 

1.       Der Verein „Bright Future Kinderhilfe“ hat seinen Sitz in Saarburg, Rheinland-Pfalz. 

2.       Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

3.       Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden. 

§ 2 

1.       Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

2.       Mittel des Vereins und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 

§ 3 

1.       Zweck des Vereins ist die selbstlose Unterstützung sozialer Projekte und Einrichtungen für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche im In- und Ausland. Zu solchen Einrichtungen zählen Waisenhäuser, Kindergärten, Schulen oder ähnliche Institutionen. Insbesondere sollen dabei unterstützt werden: Kinder aus Slums, Straßenkinder, Waisenkinder, behinderte Kinder, sowie Kinder aus Familien in Not. 

2.       Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Sammeln und Weiterleiten von Sach- und Geldspenden an oben aufgeführte Einrichtungen auf den Philippinen, um die Ernährung, Gesundheit sowie die Bildung bedürftiger Kinder sicherzustellen und zu verbessern. Das Weiterleiten der Geld- und Sachspenden kann auch durch die Unterstützung von Hilfspersonen vor Ort und der Erbringung entsprechender Nachweise geschehen.  

§ 4 

1.       Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

§ 5 

1.       Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden. 

2.       Die Aufnahme in den Verein geschieht durch Anmeldung bei der Vorstandschaft oder durch Beitrittserklärung bei der Mitgliederversammlung. 

3.       Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. 

4.       Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

5.       Die Mitgliedschaft erlischt: 

a.       beim Tode eines Mitglieds 

b.       durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahresmöglich 

c.        durch Ausschluss seitens des Vorstands. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen den Zweck und die Interessen des Vereins handelt bzw. zu handeln versucht. 

§ 6 

1.       Organe des Vereins sind: 

a.       der Vorstand 

b.       die Mitgliederversammlung 

§ 7 

1.       Der Vorstand besteht aus: 

a.       dem Vorsitzenden, 

b.       dem stellvertretenden Vorsitzenden, 

c.        dem Kassier, 

d.       dem Schriftführer. 

2.       Den Verein vertreten im Sinne des § 26 BGB der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende je allein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende zur Vertretung des Vereins nur befugt, wenn der Vorsitzende an der Vertretung verhindert ist. 

3.       Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und der Vorstand zu ergänzen. 

4.       Der Vorstand kann durch bis zu sechs Beisitzer erweitert werden, die vom Vorstand berufen werden. Sie unterstützen ihn in seinen vielfältigen Aufgaben und nehmen stimmberechtigt an den Vorstandssitzungen teil. Die Aufgaben der Beisitzer können wechseln; sie werden durch den Vorstand geregelt. 

§ 8 

1.       Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. 

2.       Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorsitzenden beantragt. 

3.       Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung erfolgt durch Einhaltung einer 14-tägigen Frist per E-Mail oder Brief; beim Brief gilt das Datum des Poststempels. 

4.       Der Mitgliederversammlung obliegen: 

a.       die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung, sowie des Prüfungsberichtes. 

b.       die Genehmigung der Jahresrechnung und die Entlastung des Kassiers und des Vorstandes. 

5.       Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Die Beschlüsse werden, abgesehen von § 8, mit einfacher Mehrheit gefasst. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 

§ 9 

1.       Eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins können nur in einer eigenen, mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. 

2.       Zu diesen Beschlüssen ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. 

3.       Bei Auflösung, bzw. Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Verein Mabuhay Kinderhilfe Philippinen, Am Kranen 6, 96047 Bamberg mit der Auflage, das Geld zur Erfüllung des unter § 3 genannten mildtätigen Zweckes einzusetzen. Das soll geschehen über die philippinische Organisation: 

Foundation Of Our Lady Of Divine Love INC. 

House Of Joy 

Bontong, Camaman-an, 

Cagayan De Oro City 9000 

Philippines 

4.       Alle Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle einer Auflösung sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.